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DER ANLEGER SPART
STEUERN DURCH |
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VORSTEUERABZUGSBERECHTIGUNG: |
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Jeder Anlagenbetreiber ist im Sinne des
Umsatzsteuerrechtes unternehmerisch tätig, sobald er den Strom regelmäßig
ins Netz einspeist. Demzufolge sind sowohl Besitzer der von fagus
organisierten Bürger-Solarstromanlagen als auch die Anlagenbeteiligten der
fagus Sonnenfonds Unternehmer. Das heißt, genannte Betreiber sind
vorsteuerabzugsberechtigt und können sich die Mehrwertsteuer des Kaufpreises
(19% des Kaufpreises) zurück erstatten lassen.
Im Folgenden ein Beispiel für eine Anlage mit 10.000 EURO Nettokosten:
Die vom Anlagenbetreiber zu zahlende Gesamtsumme für die Anlage beträgt
inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer 11900 EURO. Die gezahlte Vorsteuer von
1900 (19%MWSt) wird dem Investor vom Finanzamt zurückerstattet. |
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ABSCHREIBUNG: |
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Zusätzlich kommen dem Investor Steuervorteile
durch Abschreibung zu. Abschreibung heißt: Die Investitionskosten der
Solarstromanlage auf mehrere Jahre verteilt von den jährlichen Einnahmen
abzuziehen.
Zur regulären Abschreibung kann auch eine Sonderabschreibung hinzukommen.
Dadurch kann für den Einzelnen am Anfang eine nicht unerheblichen
Steuerersparnis herauskommen. Näheres weiß ihr Steuerberater. |
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